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   OLG Oldenburg, 27.10.2009 - 13 W 46/09   

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https://dejure.org/2009,6659
OLG Oldenburg, 27.10.2009 - 13 W 46/09 (https://dejure.org/2009,6659)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.10.2009 - 13 W 46/09 (https://dejure.org/2009,6659)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 13 W 46/09 (https://dejure.org/2009,6659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    RVG § 15 a; ; RVG § 48 Abs. 1; ; RVG § 60 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15a; RVG § 48 Abs. 1; RVG § 60 Abs. 1
    Gegenstandswert der Anwaltsgebühren bei gerichtsnaher Mediation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Termingebühr für mitverglichene Ansprüche in der Mediation! (IBR 2011, 1111)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 400
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.10.2009 - 13 W 46/09
    Die teilweise Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr gemäß Teil 3 Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV zum RVG entspricht für die Zeit vor dem 05.08.2009 der herrschenden Rechtsprechung, der auch der Senat folgt (vgl. im Einzelnen BGH Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323 ff.).
  • OLG Celle, 26.08.2009 - 2 W 240/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.10.2009 - 13 W 46/09
    Der Senat hat bereits für das Kostenfestsetzungsverfahren entschieden, dass die Einführung des § 15a RVG durch das am 23. April 2009 beschlossene Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht eine Gesetzesänderung im Sinne des § 60 Abs. 1 RVG darstellt (Beschluss des Senats vom 07.10.2009 - 13 W 43/09. vgl. auch OLG Celle, OLGR 2009, 749. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2009 - 12 W 91/09. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.08.2009 - 20 W 62/09. OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2009 - 6 WF 154/09), und hält hieran auch für das Verfahren der Vergütungsfestsetzung gemäß § 55 RVG fest.
  • OLG Frankfurt, 10.08.2009 - 12 W 91/09

    Anwendung des neugefassten § 15a RVG auf Altfälle

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.10.2009 - 13 W 46/09
    Der Senat hat bereits für das Kostenfestsetzungsverfahren entschieden, dass die Einführung des § 15a RVG durch das am 23. April 2009 beschlossene Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht eine Gesetzesänderung im Sinne des § 60 Abs. 1 RVG darstellt (Beschluss des Senats vom 07.10.2009 - 13 W 43/09. vgl. auch OLG Celle, OLGR 2009, 749. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2009 - 12 W 91/09. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.08.2009 - 20 W 62/09. OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2009 - 6 WF 154/09), und hält hieran auch für das Verfahren der Vergütungsfestsetzung gemäß § 55 RVG fest.
  • OLG Oldenburg, 07.10.2009 - 13 W 43/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.10.2009 - 13 W 46/09
    Der Senat hat bereits für das Kostenfestsetzungsverfahren entschieden, dass die Einführung des § 15a RVG durch das am 23. April 2009 beschlossene Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht eine Gesetzesänderung im Sinne des § 60 Abs. 1 RVG darstellt (Beschluss des Senats vom 07.10.2009 - 13 W 43/09. vgl. auch OLG Celle, OLGR 2009, 749. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2009 - 12 W 91/09. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.08.2009 - 20 W 62/09. OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2009 - 6 WF 154/09), und hält hieran auch für das Verfahren der Vergütungsfestsetzung gemäß § 55 RVG fest.
  • OLG Oldenburg, 25.05.2009 - 13 WF 87/09

    Erfallen der Verfahrens und der Terminsgebühr bei Bewilligung von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.10.2009 - 13 W 46/09
    Insoweit hat der Senat bereits entschieden, dass dann, wenn die Bewilligung nur für den Abschluss des Vergleichs im Prüfungsverfahren erfolgt, aufgrund des Bewilligungsbeschlusses lediglich eine Einigungsgebühr festgesetzt werden kann (Beschluss vom 25.05.2009 - 13 WF 87/09, OLGR 2009, 705 f. = Rpfleger 2009, 514 f.).
  • OLG Hamm, 22.06.2009 - 6 WF 154/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.10.2009 - 13 W 46/09
    Der Senat hat bereits für das Kostenfestsetzungsverfahren entschieden, dass die Einführung des § 15a RVG durch das am 23. April 2009 beschlossene Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht eine Gesetzesänderung im Sinne des § 60 Abs. 1 RVG darstellt (Beschluss des Senats vom 07.10.2009 - 13 W 43/09. vgl. auch OLG Celle, OLGR 2009, 749. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2009 - 12 W 91/09. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.08.2009 - 20 W 62/09. OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2009 - 6 WF 154/09), und hält hieran auch für das Verfahren der Vergütungsfestsetzung gemäß § 55 RVG fest.
  • OLG Düsseldorf, 06.08.2009 - 20 W 62/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.10.2009 - 13 W 46/09
    Der Senat hat bereits für das Kostenfestsetzungsverfahren entschieden, dass die Einführung des § 15a RVG durch das am 23. April 2009 beschlossene Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht eine Gesetzesänderung im Sinne des § 60 Abs. 1 RVG darstellt (Beschluss des Senats vom 07.10.2009 - 13 W 43/09. vgl. auch OLG Celle, OLGR 2009, 749. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.2009 - 12 W 91/09. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.08.2009 - 20 W 62/09. OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2009 - 6 WF 154/09), und hält hieran auch für das Verfahren der Vergütungsfestsetzung gemäß § 55 RVG fest.
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